Rechtsgrundlagen

Die Nutzung des Universitätsarchivs erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie gemäß Landesdatenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Weiteres regelt die Benutzungsordnung des Universitätsarchivs.

Bei der Veröffentlichung von Archivalien ist zudem das Urheberrechtsgesetz zu beachten. Akteneinsicht bei Registraturgut bzw. Zwischenarchivgut regelt das Informationsfreiheitsgesetz.

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Bundesarchivgesetz

Kunsturheberrechtsgesetz

 

Letzte Änderung: 29.09.2020 - Ansprechpartner: Webmaster