Rechtsgrundlagen
Die Nutzung des Universitätsarchivs erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie gemäß Landesdatenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Weiteres regelt die Benutzungsordnung des Universitätsarchivs.
Bei der Veröffentlichung von Archivalien ist zudem das Urheberrechtsgesetz zu beachten. Akteneinsicht bei Registraturgut bzw. Zwischenarchivgut regelt das Informationsfreiheitsgesetz.
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